Hinweisgeberschutz
Die Career Scout GmbH betreibt eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Hier erfahren Sie, wer was melden kann, wie wir mit Ihrer Meldung umgehen und welche externen Meldestellen es gibt.
Meldung abgeben
Vertraulich, auf Wunsch anonym, verschlüsselt auf einem von uns betriebenen Server in Deutschland gespeichert. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Vorgangsnummer und einen Zugangscode für Ihr persönliches Postfach, über das Rückfragen und die Rückmeldung laufen.
Wer kann melden?
Die Meldestelle steht allen Personen offen, die im beruflichen Zusammenhang mit der Career Scout GmbH Informationen über Verstöße erlangt haben, insbesondere:
- allen Beschäftigten der Career Scout GmbH, einschließlich der bei Kundenunternehmen eingesetzten Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten,
- ehemaligen Beschäftigten sowie Bewerberinnen und Bewerbern,
- Beschäftigten unserer Kundenunternehmen, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern.
Was kann gemeldet werden?
Gemeldet werden können Verstöße, die bei der Career Scout GmbH begangen wurden oder bevorstehen und die in den Anwendungsbereich des § 2 HinSchG fallen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Straftaten wie Betrug, Korruption, Diebstahl oder Untreue,
- Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Leben, Gesundheit oder Rechten von Beschäftigten, etwa Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Mindestlohn oder Arbeitnehmerüberlassung,
- Verstöße gegen Datenschutz und IT-Sicherheit,
- Verstöße gegen Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Schwarzarbeit,
- Verstöße gegen Umwelt-, Produktsicherheits- oder Verbraucherschutzvorschriften,
- Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Nicht gemeint sind persönliche Beschwerden, Fragen zu Ihrer Bewerbung, zu Gehalt oder Urlaub oder allgemeine Unzufriedenheit ohne Rechtsverstoß. Dafür wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner oder an unsere Kontaktseite.
Wie können Sie melden?
Das Gesetz verlangt, dass Meldungen mündlich oder in Textform möglich sind. Bei uns stehen drei Wege offen:
- Online über das Meldeformular (Textform): verschlüsselt, auf Wunsch anonym, mit persönlichem Postfach für Rückfragen und Rückmeldung. Zum Meldeformular.
- Telefonisch unter 07961 / 950 940 mit dem Stichwort „Hinweisgeberschutz“. Sie werden ohne Rückfragen an den Beauftragten für Hinweisgeber durchgestellt oder zurückgerufen. Die Durchwahl des Beauftragten ist den Beschäftigten zusätzlich über das Informationsblatt bekannt.
- Persönlich: Auf Ihren Wunsch findet innerhalb angemessener Zeit ein persönliches Gespräch mit dem Beauftragten statt. Einen Termin vereinbaren Sie über das Postfach oder telefonisch.
Die interne Meldestelle ist mit einem benannten Beauftragten für Hinweisgeber besetzt, der bei dieser Aufgabe unabhängig handelt und über die erforderliche Fachkunde verfügt (§ 15 HinSchG). Nur diese Person und ihre Vertretung haben Zugriff auf eingehende Meldungen.
Vertraulichkeit und Anonymität
Die Identität der hinweisgebenden Person sowie aller Personen, die in der Meldung genannt werden, wird vertraulich behandelt (§ 8 HinSchG). Sie wird ausschließlich dem Beauftragten für Hinweisgeber und seiner Vertretung bekannt. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn das Gesetz sie ausdrücklich erlaubt oder verlangt, etwa gegenüber Strafverfolgungsbehörden oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung (§ 9 HinSchG).
Sie können auch anonym melden. Über Ihr Postfach bleibt die Meldestelle trotzdem mit Ihnen in Kontakt. Alle Inhalte werden verschlüsselt auf einem von uns betriebenen Server in Deutschland gespeichert; außer dem Hosting-Dienstleister (Auftragsverarbeitung) sind keine Dritten beteiligt. Das Meldesystem speichert IP-Adressen nicht dauerhaft; zum Schutz vor Missbrauch wird lediglich ein pseudonymisierter Wert der Verbindung für höchstens eine Stunde vorgehalten. Es setzt nur ein technisch notwendiges Sitzungs-Cookie.
Ablauf und Fristen
- Eingangsbestätigung: sofort nach dem Absenden in Ihrem Postfach, spätestens jedoch nach sieben Tagen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG).
- Prüfung: Der Beauftragte prüft, ob die Meldung in den Anwendungsbereich fällt und ob sie stichhaltig ist. In der Regel nimmt er innerhalb von sieben Tagen über Ihr Postfach Kontakt mit Ihnen auf und stellt bei Bedarf Rückfragen.
- Folgemaßnahmen: zum Beispiel interne Untersuchungen, Abhilfe, Verweis an eine zuständige Stelle, Abgabe an eine Behörde oder Einstellung des Verfahrens mangels Anhaltspunkten (§ 18 HinSchG).
- Rückmeldung: spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie über Ihr Postfach eine Rückmeldung zu geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und deren Gründen (§ 17 Abs. 2 HinSchG).
- Dokumentation und Löschung: Jede Meldung wird dokumentiert. Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht (§ 11 HinSchG).
Schutz vor Repressalien
Wer in gutem Glauben meldet, darf deswegen nicht benachteiligt werden. Repressalien wie Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Mobbing oder Einschüchterung sind verboten, ebenso deren Androhung oder Versuch (§ 36 HinSchG). Erleidet eine hinweisgebende Person nach einer Meldung eine Benachteiligung, wird vermutet, dass es sich um eine Repressalie handelt; der Arbeitgeber muss dann das Gegenteil beweisen.
Der Schutz gilt nicht für Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen melden. Sie können zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sein (§ 38 HinSchG).
Externe Meldestellen
Sie haben die Wahl, ob Sie sich an unsere interne Meldestelle oder an eine externe Meldestelle wenden (§ 7 HinSchG). Eine vorherige interne Meldung ist nicht erforderlich. Wir bitten Sie, die interne Meldestelle zu bevorzugen, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine Repressalien befürchten. Externe Meldestellen sind:
- Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (allgemein zuständig): bundesjustizamt.de/MeldestelledesBundes, Bundesamt für Justiz, Externe Meldestelle des Bundes, 53094 Bonn, Telefon 0228 99 410-6644.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Verstöße im Finanzsektor: bafin.de/Hinweisgeberstelle.
- Bundeskartellamt für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht: bundeskartellamt.de/Hinweise_auf_Verstoesse.
- Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, etwa das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF): anti-fraud.ec.europa.eu.
Datenschutzhinweise für die interne Meldestelle
Verantwortlicher: CAREER SCOUT GmbH, IT-Campus 2-4, 73479 Ellwangen, Telefon 07961 / 950 940, E-Mail info@career-scout.de.
Zweck und Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung dient der Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Meldungen sowie der Ergreifung von Folgemaßnahmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Rechtsgrundlage ist § 10 HinSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO; bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO in Verbindung mit § 10 Satz 2 HinSchG. Die Angabe von Kontaktdaten ist freiwillig.
Verarbeitete Daten: Inhalt der Meldung und der Nachrichten, Anhänge, Zeitpunkte, gegebenenfalls Ihre Kontaktdaten sowie Angaben zu Personen, die in der Meldung genannt werden. Das Meldesystem speichert IP-Adressen nicht dauerhaft; ein pseudonymisierter Wert der Verbindung wird zum Schutz vor Missbrauch für höchstens eine Stunde vorgehalten. Allgemeine Server-Logfiles unseres Webservers werden gemäß unserer Datenschutzerklärung nach spätestens sieben Tagen gelöscht.
Empfänger: Zugriff hat ausschließlich der Beauftragte für Hinweisgeber und seine Vertretung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit das HinSchG oder andere Gesetze dies erlauben oder verlangen (etwa an Strafverfolgungsbehörden). Das System läuft auf einem von uns betriebenen Server bei einem Hosting-Dienstleister in Frankfurt am Main (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO); weitere Dienstleister sind nicht beteiligt.
Speicherdauer: Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Eine längere Speicherung erfolgt nur, soweit sie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Rechtsverteidigung erforderlich und verhältnismäßig ist (§ 11 Abs. 5 HinSchG).
Ihre Rechte: Sie haben die in Abschnitt II unserer Datenschutzerklärung beschriebenen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (für uns: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg). Diese Rechte können eingeschränkt sein, soweit ihre Ausübung die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person gefährden würde (§ 8 HinSchG, § 29 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Insbesondere erhalten Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, keine Auskunft über die Identität der hinweisgebenden Person.
Stand: Oktober 2026